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Spende für Grün | Bündnis 90/DIE GRÜNEN Berlin

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Title Spende für Grün | Bündnis 90/DIE GRÜNEN Berlin
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Keywords consistency
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SEO Keywords (Single)

Keyword Occurrence Density
der 62 3.10 %
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Spenden 48 2.40 %
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GRÜNEN 16 0.80 %
im 16 0.80 %
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als 15 0.75 %
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mit 13 0.65 %
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Die 12 0.60 %
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SEO Keywords (Two Word)

Keyword Occurrence Density
90DIE GRÜNEN 15 0.75 %
BÜNDNIS 90DIE 14 0.70 %
mehr als 7 0.35 %
Spenden von 7 0.35 %
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Details about 5 0.25 %
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Spenden die 4 0.20 %
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3300 Euro 4 0.20 %
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SEO Keywords (Three Word)

Keyword Occurrence Density Possible Spam
BÜNDNIS 90DIE GRÜNEN 14 0.70 % No
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von mehr als 4 0.20 % No
das zu versteuernde 3 0.15 % No
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Annahme von Spenden 3 0.15 % No
den Bundesverband an 3 0.15 % No
Bundesverband an den 3 0.15 % No
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der eingeworbenen Spenden 2 0.10 % No
mehr als 500 2 0.10 % No
als 500 € 2 0.10 % No
steuerlich nicht begünstigt 2 0.10 % No
an den Präsidenten 2 0.10 % No
den Präsidenten des 2 0.10 % No
mehr als 30 2 0.10 % No
90DIE GRÜNEN nehmen 2 0.10 % No
nicht mehr als 2 0.10 % No
Durchschnitt nicht mehr 2 0.10 % No
Kapitalgesellschaften sind steuerlich 2 0.10 % No

SEO Keywords (Four Word)

Keyword Occurrence Density Possible Spam
von BÜNDNIS 90DIE GRÜNEN 5 0.25 % No
das zu versteuernde Einkommen 3 0.15 % No
den Bundesverband an den 3 0.15 % No
Durchschnitt nicht mehr als 2 0.10 % No
about Banner_Fakten gegen braune 2 0.10 % No
Banner_Fakten gegen braune Parolen 2 0.10 % No
mehr als 30 der 2 0.10 % No
nicht mehr als 30 2 0.10 % No
Banner_Soziale Medien Details about 2 0.10 % No
im Durchschnitt nicht mehr 2 0.10 % No
BÜNDNIS 90DIE GRÜNEN nehmen 2 0.10 % No
Details about Banner Livestream 2 0.10 % No
an BÜNDNIS 90DIE GRÜNEN 2 0.10 % No
Debattenblog Grüner Bildungskongress Selbstbestimmt 2 0.10 % No
Bildung Debattenblog Grüner Bildungskongress 2 0.10 % No
Spenden Bildung Debattenblog Grüner 2 0.10 % No
Details about Banner_Fakten gegen 2 0.10 % No
sind steuerlich nicht begünstigt 2 0.10 % No
Mitmachen Presse Spenden Bildung 2 0.10 % No
Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht 2 0.10 % No

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Sie werden vom Gesetzgeber als Beitrag zur Stärkung des demokratischen Gemeinwesens steuerlich begünstigt. Dies gilt für sämtliche Zuwendungen, das heißt nicht nur für Spenden, sondern auch für Mandatsträgerbeiträge und Mitgliedsbeiträge.  Spenden und SteuernGrüner Spendenkodex Wie mache ich Spenden und Mitgliedsbeiträge an Parteien bei der Steuer geltend? Absetzbarkeit nach § 34g EStG und § 10 b Abs. 2 EStG Für diese Zuwendungen wird von der Partei nach Ablauf des Jahres automatisch eine Bescheinigung ausgestellt. Diese reichst Du zusammen mit der Steuererklärung bei Deinem Finanzamt ein. Der Spenden-Betrag muss im „Mantelbogen“ der Erklärung auf der Seite zwei im entsprechenden Feld eingetragen werden. Welche Auswirkung hat eine Parteispende bei der Steuer? Die zu zahlende Einkommensteuer wird durch die Zuwendung an die Partei reduziert, und zwar in der Regel um die Hälfte des gespendeten Betrags (§ 34g EStG). Erst ab einem Spendenbetrag von 1.650 Euro (bei Einzel-Veranlagung) oder 3.300 Euro (bei Zusammen-Veranlagung) wird’s komplizierter. Da reduziert der übersteigende Betrag bis 1.650 Euro bzw. 3.300 Euro das zu versteuernde Einkommen (§ 10 b Abs. 2 EStG). Zu kompliziert? Hier sind ein paar Beispiele: Beispiel 1: Eine Spende von 100 Euro reduziert die zu zahlende Einkommensteuer um 50 Euro. Beispiel 2: Eine Spende von 500 Euro und Mitgliedsbeiträge in Höhe von 120 Euro (= Summe der Zuwendung 620 Euro) reduzieren die Steuerlast um 310 Euro. Beispiel 3: Bei einer Zuwendung von 2.000 Euro bringen bei einer Einzelveranlagung die ersten 1.650 Euro eine Reduktion der Einkommenssteuer um 825 Euro (= 50% von 1.650). Die restlichen 350 Euro senken das zu versteuernde Einkommen. Also wird die weitere Steuerersparnis vom individuellen Steuersatz bestimmt. Beispiel 4: Bei einer Zuwendung von 9.000 Euro bringen bei Zusammenveranlagung die ersten 3.300 Euro eine Reduktion der Steuer um 1.650 Euro (= 50% von 3.300). Dann senken die nächsten 3.300 Euro das zu versteuernde Einkommen entsprechend dem individuellen Steuersatz (wie in Beispiel 3). Die restlichen 2.400 Euro haben keine steuerliche Auswirkung mehr.  Staatliche Unterstützung für Spenden Im Rahmen der staatlichen Parteienfinanzierung werden Spenden von Privatpersonen ebenfalls finanziell begünstigt: Bis zu einer Höhe von 3.300 EUR je Spender*in und Jahr erhalten die Grünen 45 Cent je gespendetem Euro. Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht begünstigt Parteispenden von Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht begünstigt. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt. Fragen hierzu kann Dir Dein*e Steuerberater*in beantworten. Informationen dazu, wie die Grünen mit Spenden umgehen und welche Spenden wir nicht annehmen, findest Du in unserem Spenden-Kodex. Grüne Finanzen: Rechenschaftsberichte und Rechtliches Entsprechend der Maßgaben des Parteiengesetzes finanzieren wir unsere Arbeit aus Eigeneinnahmen (Mitgliedsbeiträgen, Beiträgen von Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern, Spenden und sonstigen Einnahmen) sowie der staatlichen Grundfinanzierung. Laut Parteiengesetz müssen Parteien mindestens 50 Prozent ihrer Einnahmen selbst erwirtschaften. Die GRÜNEN finanzieren mehr als 50 Prozent selbst - vor allem durch Mitgliedsbeiträge und Spenden. Die vorherigen und aktuellen Rechenschaftsberichte findest du auf der Website des Bundesverbandes mehr lesen Grüner Spenden-Kodex Wir freuen uns über Spenden zur Unterstützung unserer politischen Arbeit. Doch nicht jede Spende können, wollen und werden wir annehmen. Die Annahme von Spenden regelt das Parteiengesetz. Darüber hinausgehend haben wir uns eine eigene grüne Spendenethik zum Umgang mit Spenden gegeben. Aktive Spendenwerbung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind im politischen Wettbewerb in einer mediendominierten Gesellschaft auf freiwillige Zuwendungen von natürlichen und juristischen Personen angewiesen. Deshalb wirbt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN offensiv um Spenden. Diese beruhen auf dem Prinzip der freiwilligen Zahlung, Gegenleistungen sind ausgeschlossen. Nicht nur wegen der immer wieder kehrenden Parteispendenskandale der anderen Parteien haben sich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stets für die Transparenz der Parteifinanzen und die Verbesserung des Parteiengesetzes erfolgreich eingesetzt. Form und Inhalt von Spendenwerbung müssen eindeutig, sachlich und wahrheitsgemäß sein und dürfen nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Grenzen der Einwerbung und Annahme von Spenden Wir setzen die Grenzen der Spendeneinwerbung dort, wo moralische und grundsätzliche politische Positionen unserer Partei berührt werden. Die Einhaltung der Regelungen des Parteiengesetzes (PartG) ist für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN selbstverständlich. Deshalb nehmen wir insbesondere folgende Spenden nicht an: Spenden von politischen Stiftungen und Parlamentsfraktionen Spenden von gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienenden Institutionen und Unternehmen Spenden von Unternehmen, an denen die öffentliche Hand mit einem Anteil von mehr als 25% beteiligt ist (z.B. Sparkassen) Spenden von Unternehmen außerhalb der Europäischen Union Personenspenden von mehr als 1000 € mit Herkunft außerhalb der EU Spenden, die erkennbar in Erwartung oder als Gegenleistung eines bestimmten wirtschaftlichen oder politischen Vorteils gewährt werden Für Spenden an Mandatsträger*innen gelten in einigen Parlamenten eigene Regelungen. Falls keine Regelungen bestehen, verstehen wir Spenden an Mandatsträger*innen als Parteispenden im Sinne des PartG §25 (1). Sie müssen demnach unverzüglich an Finanzverantwortliche der Partei weitergegeben werden. Dies gilt ausdrücklich auch für Spenden an GRÜNE Kandidat*innen. Einzelspenden mit unklarer Herkunft (anonyme Spenden) von mehr als 500 € werden gemäß Parteiengesetz über den Bundesverband an den Präsidenten des deutschen Bundestages weiter geleitet. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nehmen keine Spenden an, die zum Zwecke der Weiterleitung an Dritte außerhalb der Partei gezahlt werden. Hauptamtliche MitarbeiterInnen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dürfen keine Geschenke entgegennehmen, die im Einzelfall einen Wert von 50 € übersteigen. Vorstände geben sich eine eigene Ehrenordnung. Umgang mit Spenden Über die Annahme von Spenden entscheidet der Vorstand der jeweiligen Parteigliederung. Bei Eingang einer Einzelspende von mehr als 500 € wird der zuständige Parteivorstand umgehend schriftlich informiert. Bei Einzelspenden an Kreis/-Ortsverbände ab 1.000 € ist die/der zuständige Landesschatzmeister*in zu informieren. Die Vorstände der jeweiligen Gliederung tragen die Verantwortung für die Einhaltung dieses Verfahrens. Alle Untergliederungen werden aufgefordert, auf ihrer Ebene gemäß diesem Codex zu verfahren. Im Zweifelsfall wird der Landesvorstand oder Parteirat zur Beratung hinzugezogen. Grundsätzlich gibt es mehrere Möglichkeiten der Abgrenzung von für die Grünen akzeptablen und nicht akzeptablen Spenden bzw. Unterstützer*innen: Beispielsweise eine Positivliste, in der aufgezählt wird, von wem Spenden angenommen werden dürfen. Oder eine Negativliste, in der diejenigen Branchen, Unternehmen und in ihr tätigen Personen aufgezählt werden. Daneben können Verfahrensregelungen, die den Umgang mit strittigen Spenden zum Gegenstand haben, verabredet werden. Sowohl Positiv- als auch Negativlisten weisen den Nachteil auf, dass sie nie eindeutig sein können, ständig aktualisiert werden müssten und daher systematisch Streit- und Präzedenzfälle hervorrufen. Der Grund liegt auch in den vielfältigen Lieferanten- und Absatzverflechtungen von Unternehmen. Auch ein Panzer braucht Normschrauben. Zudem verändern sich im Laufe der Zeit Kriterien für das, was im Hinblick auf Spenden akzeptabel bzw. nicht akzeptabel ist. Sowohl die Aufmerksamkeit als auch die jeweilige Bedeutung unterschiedlicher Themen bzw. Unternehmen verändern sich. Daher scheiden unseres Erachtens sowohl Positiv- als auch Negativlisten für einen Codex von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus. Wir befürworten eine Verfahrensregelung, da diese in Auslegungsfällen zu den erforderlichen politischen Entscheidungen führt. Sponsoring Wir werben aktiv darum, Unternehmen, Verbände, Vereine und Initiativen zu überzeugen, sich am Rande unserer Parteitage oder anderen Veranstaltungen zu präsentieren. Bei Parteitagen bleiben der Tagungsraum und die Unterlagen der Delegierten werbungsfrei. Beim Sponsoring werden besonders die Unternehmen und Organisationen berücksichtigt, die in ihren Zielen und in ihrer Wirtschaftsweise der Politik von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nahe stehen. Darüber hinaus suchen wir auch den Dialog mit anderen Unternehmen. In Zweifelsfällen gilt die oben festgelegte Verfahrensweise mit strittigen Spenden zur Entscheidungsfindung. Der Bundesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat im Juni 2012 beschlossen, sämtliche Sponsorenverträge für Veranstaltungen des Bundesverbandes zeitnah im Internet zu veröffentlichen. Eine Sponsoring-Zusammenarbeit der Bundespartei mit Organisationen, Verbänden und Unternehmen wird nur dann vereinbart, wenn diese mit der Veröffentlichung der Verträge samt den finanziellen Vereinbarungen einverstanden sind. Die Untergliederungen der Partei werden aufgefordert, vergleichbare Regelungen zur Veröffentlichung der Einnahmen zu treffen. Spendenprüfung und Spendenquittung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nehmen Spenden nur direkt von den Spender*innen an. Spenden, die auf dem Umweg über Konten Dritter an BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gelangen, werden nicht angenommen. Sie werden umgehend auf das Konto zurück überwiesen, von dem sie an BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angewiesen worden sind. Für die Zeit, in der solche Beträge auf den Konten der Partei liegen, werden sie als Verbindlichkeiten gebucht. Barspenden werden nur bestätigt für die Person, die die Zuwendung übergeben hat. Eingehende Spenden werden in jedem Einzelfall auf ihre Zulässigkeit geprüft und ordnungsgemäß verbucht. Nach Parteiengesetz unzulässige Spenden werden über den Landesverband und den Bundesverband an den Präsidenten des Deutschen Bundestages weitergeleitet. Die Spenderinnen und Spender erhalten am Anfang des Folgejahres eine Spendenbescheinigung, auf Wunsch auch vorher. Der Spendenquittung wird ein angemessenes Dankesschreiben beigefügt. Vertraulichkeit, Transparenz und Rechenschaftslegung Spenden werden im Rechenschaftsbericht von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nach den Festlegungen des Parteiengesetzes ausgewiesen. Dabei werden nicht nur Spenden und Mandatsträger*innen-Beiträge, sondern die Summe aller Zuwendungen (d.h. inklusive Mitgliedsbeiträge) bei Beträgen über 10.000 € im Jahr unter Angabe des Namens und der Anschrift der Zuwenderin/des Zuwenders veröffentlicht. Spenden, die im Einzelfall 50.000 € übersteigen, werden unverzüglich über den Landesverband und den Bundesverband an den Bundestagspräsidenten gemeldet und dort zeitnah veröffentlicht. Spenden, die für bestimmte politische Aktionen eingeworben werden, werden auch für diese eingesetzt. Die Ergebnisse von Spendenaktionen sollen Spenderinnen auf Wunsch leicht einsehbar zur Verfügung gestellt werden. Spenden werden von uns entsprechend den Regelungen des Parteiengesetzes und des Datenschutzgesetztes vertraulich behandelt. Persönliche Daten werden keinesfalls an Dritte weitergeben. Verhältnis von Kosten zu Einnahmen der Spendenwerbung Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sollen Aufwand und Ertrag bei der Einwerbung von Spenden in einem vertretbaren Verhältnis stehen. Die Kosten sollen im Durchschnitt nicht mehr als 30% der Einnahmen aus Spenden betragen. Wir folgen damit den Leitlinien für das Spenden-Siegel des DZI (Deutsches Zentral-Institut für soziale Fragen). Zu berücksichtigen sind dabei alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Fundraising stehen, d.h. neben den eigentlichen Kosten der jeweiligen Aktionen auch die Kosten für Fundraiser*innen, Personal und Verwaltung. Unterschiedliche Formen des Fundraisings verursachen erfahrungsgemäß unterschiedliche Kosten. So übersteigen bei der Gewinnung von Neu-Spender*innen i.d.R. die Kosten zunächst die Erträge und der Aufbau eines profesionellen Fundraising bringt in den ersten Jahren kaum nennenswerte Erträge. Deshalb sollen nur Durchschnittswerte zugrunde gelegt werden. Entgelte für Fundraiser*innen Fundraiser*innen auf Bundes- und Landesebene sollten angestellt werden. Ehrenamtlichen Fundraiser*innen kann ein Entgelt gezahlt werden, das in einem angemessenen Verhältnis zu den eingeworbenen Spenden-Einnahmen steht. Zusätzlich kann eine Provision auf die Spenden-Einnahmen vereinbart werden; dabei ist eine Deckelung der Provision bei 15% der eingeworbenen Spenden vorzusehen. Bei allen Vereinbarungen über die Entgelte der Fundraiser*innen gilt die o.g. Regelung, nach der die Kosten im Durchschnitt nicht mehr als 30% der eingeworbenen Spenden betragen sollen. Diese Vereinbarungen müssen in den Vorständen der zuständigen Parteigliederung beschlossen werden.     mehr lesen Details well-nigh Banner_Fakten gegen braune Parolen Details well-nigh Banner_Fakten gegen braune Parolen Banner_Soziale Medien Details well-nigh Banner_Soziale Medien Details well-nigh Banner: Livestream Details well-nigh Banner: Livestream Facebook Twitter Instagram ParteiLandesarbeitsgemeinschaftenKreisverbändeLandesvorstandGremienFrauenreferatSatzung & FormularePublikationenMehr Grüne LinksKontakt & LandesgeschäftsstelleBeschlüsse & PositionenTermineWahl 2016 (Archiv)WahlprogrammUnser SpitzenteamUnsere LandeslisteUnsere DirektkandidierendenWahlprüfsteineFrauenpolitische SchwerpunktthemenMitmachenPresseSpendenBildungDebattenblogGrüner Bildungskongress#Selbstbestimmt Newsletter Vorname Nachname E-Mail* Ich akzeptiere die Datenschutzerklärung Anmelden Datenschutzerklärung Netiquette Impressum Kontakt Sitemap & RSS Foto: Copyright Shutterstock/AR Picture